1. Zusammenarbeit
2. Mitwirkungspfilichten
3. Beteiligung
Dritter
4. Termine
5. Leistungsänderungen
6. Vergütung
7. Rechte
8. Schutzrecht
9. Rücktritt
+ 10. Haftung
11. Geheimhaltung
12. Schlichtung
13.
Sonstiges
14. Schlussbestimmungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
13. Sonstiges
- Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig.
Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung
des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen
Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
geltend gemacht werden.
- Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen
aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
sind.
- COCUYO Medien-Design darf den Kunden auf ihrer
Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. COCUYO
Medien-Design darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken
öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn,
der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse
geltend machen.
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