COCUYO
 
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1. Zusammenarbeit

2. Mitwirkungspfilichten

3. Beteiligung Dritter

4. Termine

5. Leistungsänderungen

6. Vergütung

7. Rechte

8. Schutzrecht

9. Rücktritt + 10. Haftung

11. Geheimhaltung

12. Schlichtung

13. Sonstiges

14. Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

13. Sonstiges
  1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
  3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  4. COCUYO Medien-Design darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. COCUYO Medien-Design darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.